Seit Jänner 2008 gilt für Kraftfahrer auf Österreichs Straße eine Winterausrüstungspflicht. Diese beginnt mit 1. November und endet mit 15. April des Folgejahres. Wer nun bei winterlichen
Fahrbahnverhältnissen ohne Winterreifen fährt und noch dazu andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, riskiert eine Geldstrafe.
Es gilt, sich rechtzeitig um eventuell neue Reifen zu kümmern bzw. schon jetzt einen Werkstättentermin zu vereinbaren.
Der Zivilschutzverband Steiermark hat im nachstehenden Infoblatt die wichtigsten Punkte rund um die "Winterreifenpflicht" zusammengefasst und gibt Ihnen nützliche Tipps, wie Sie sicher durch den Winter kommen.
Rechtsgrundlagen zur Winterreifenpflicht:
- Winterausrüstungspflicht: § 102 Abs. 8a KFG
- Winterreifen: § 4 KDV, § 7 KFG
- Schneeketten: § 7 KFG, § 102 Abs. 8a und Abs. 9 KFG