Wir alle haben darauf seit Wochen gewartet, jetzt ist es soweit: Die Ausgangsbeschränkungen laufen mit 30. April 2020, 24:00 Uhr ab. Aber auch dann gilt immer noch:

1 m Mindestabstand von Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, und auch an der Maskenpflicht im öffentlichen Bereich ändert sich vorläufig nichts. Wir dürfen uns also wieder mit Verwandten und Freunden treffen, müssen aber trotzdem vorsichtig bleiben.

Auch für die Gastronomie, Begräbnisse, Familienfeiern, Freibäder und Veranstaltungen gibt es ab Mai Lockerungen. Alle Neuerungen hier im Detail:

 

pdfInfoblatt_10_Ende_der_Ausgangsbeschraenkungen.pdf

 

Infoblatt 10 Ende der Ausgangsbeschraenkungen

 

Gastronomie

 

Tourismus

 

weitere Regeln

 

öffentlicher Raum

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