Barrierefreiheit

Der Zivilschutzverband Steiermark ist bemüht, seine Website zivilschutz.steiermark.at im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite zivilschutz.steiermark.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unverhältnismäßige Belastung

Die im Downloadbereich der Website zur Verfügung gestellten PDFs sind als zusätzliche Inhalte zu sehen. Die Broschüren, Folder etc. sind zum Teil für den Druck optimiert und nicht vollständig barrierefrei.

Bilder im Bereich “Aktuelles” haben keine Alt-Texte. Diese wurden zum Teil aus der vorherigen Webseite übernommen. Da es sich um eine sehr große Menge an Bildern für Beitragsbilder sowie Galerien handelt, wurde davon abgesehen für alle Bilder einen Alt-Text zu erstellen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im November 2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer vom Zivilschutzverband Steiermark durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Zivilschutzverband Steiermark
Florianistraße 24
8403 Lebring

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren